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Wärmekraftwerke, die keine Aschespeicherbereiche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bilden, sind nicht in Betrieb

Die TEMA-Stiftung reichte im Februar 2020 eine Klage auf Aufhebung der Regelungsänderung ein, die nur 5 Tage vor Ablauf der bis zum 31.12.2019 für Kohlekraftwerke gewährten Befreiungsfrist zur Einhaltung der Umweltgesetze vorgenommen wurde. In der Klage, die mit der Begründung eingereicht wurde, dass der betreffende Artikel gegen das Gesetz und das öffentliche Interesse verstoße und die Änderung irreversible Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verursachen würde, hat T.C. Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung wurde vom Rat der staatlichen Verwaltungsrechtsabteilungen getroffen.

Zur Rechtfertigung des Aufschubs der Vollstreckungsentscheidung in der von der TEMA Foundation eingereichten Klage; Es wurde betont, dass die den Kraftwerken bis zum 31.12.2019 gewährte Befreiungsfrist für die betreffenden Anlagen ausreicht, um die erforderlichen Investitionen zu tätigen. In der Entscheidung die Abfälle, die durch die Aktivitäten von Wärmekraftwerken entstehen; Es wurde auch betont, dass es giftig ist, Grund- und Oberflächengewässer sowie landwirtschaftliche Gebiete verschmutzt und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit hat. Zur Lagerung solcher umweltschädlichen und riskanten Abfälle; Es wurde festgestellt, dass eine Fortsetzung ohne Umweltinvestitionen, basierend auf einem akademischen Bericht, dessen Inhalt und Details unklar sind, nicht legal wäre. Die Abteilungen des Council of State Administrative Law beschlossen, die Vollstreckung mit der Begründung auszusetzen, dass Schäden an der Gesundheit von Mensch und Umwelt möglicherweise nur schwer oder gar nicht zu kompensieren sind, wenn diese Änderung vorgenommen wird.

Wärmekraftwerke, die abgeschaltet werden müssen, werden weiterhin betrieben

Kohlekraftwerke, die in der Änderung der Klage erwähnt wurden, erhielten eine Frist bis zum 31.12.2019, um die Umweltgesetze einzuhalten und die erforderlichen Investitionen abzuschließen. Dem Artikel zufolge mussten die Aktivitäten von Wärmekraftwerken, die ihre Umweltinvestitionen zum angegebenen Zeitpunkt nicht abgeschlossen hatten, ab diesem Datum eingestellt werden. Während in diesem Zusammenhang die Aktivitäten der Kraftwerke mit Umweltmängeln in Bezug auf die regulären Aschelagerbereiche eingestellt werden mussten, wurde der Betrieb der Kraftwerke mit einer Änderung der Verordnung eröffnet, die fünf Tage vor Ablauf der Investitionsfrist vorgenommen wurde.

Kohlekraftwerke, deren Umweltinvestitionen noch nicht abgeschlossen sind, sollten eingestellt werden

Abfälle von Kohlekraftwerken; Hierbei handelt es sich um Abfälle, die aufgrund der Mängel in den Rauchgas- und Aschelagerbereichen das Grund- und Oberflächenwasser, die landwirtschaftlichen Gebiete und die öffentliche Gesundheit in ihren Regionen stark beeinträchtigen können und besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Aus diesem Grund muss die Entscheidung über einen Aufschub der Ausführung getroffen werden, und die Aktivitäten aller Kraftwerke, die ihre Umweltinvestitionen nicht abgeschlossen haben, insbesondere der Kraftwerke Muğla Yatağan und Kütahya Seyitömer, müssen gestoppt werden, bis die Investitionen abgeschlossen sind.

Deniz Ataç, Vorstandsvorsitzender der TEMA-Stiftung, gab eine Erklärung zu diesem Thema ab. „Kohlekraftwerke üben aufgrund von Landnutzung und Umweltverschmutzung einen großen Druck auf das Ökosystem aus und werden als eine der Hauptursachen der Klimakrise genannt. Anstatt in Wärmekraftwerke unseres Landes zu investieren; “Es hat die Kraft und das Potenzial, den Ausstieg aus Kohlekraftwerken mit einer fairen Transformation zu ermöglichen, indem die Energieeffizienz maximiert und Forschungen zur alternativen Energienutzung durchgeführt werden.”

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