Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Slowenien wegen Nichteinhaltung der Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271 / EWG) an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten das Abwasser städtischer Ballungsräume (Städte, Siedlungen) ordnungsgemäß sammeln und behandeln, um alle unerwünschten Auswirkungen zu beseitigen oder zu verringern. Slowenien muss die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser seit 2016 gemäß seinen Vereinbarungen im Rahmen des Beitrittsvertrags vollständig erfüllen.
Europäischer Gerichtshof zur Untersuchung von Fehlern in der slowenischen Abwasserbehandlung
11
Mar